AGB, Markus Metzger Photography 

www.markus1.de

 

INHALTSVERZEICHNIS

Anwendungsbereich

Auftragsproduktionen

Lizenzierung von Stock-Fotos

Vergütung

Haftung

Datenschutz

Schlussbestimmung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

 

2. Auftragsproduktionen

1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen vorab festgehaltenen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Nach Ausgabe der Dateien sind alle Fotos vom Umtausch ausgeschlossen.

5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung, Verwahrung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden. Urheber aller Fotos

bleibt der Fotograf auf Lebenszeit, die Urhebernennung gilt generell bei Veröffentlichungen jeglicher Art (Homepage, soziale Medien, Druckerzeugnisse etc) und ist auch zukünftig zu beachten. Der Auftraggeber ist nach der Foto- Übergabe/ für die überreichten Dateien, neben dem rechtlichen Auftritt, auch für die Speicherung derer – selbst verantwortlich.

 

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.

2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

 

4. Vergütung

1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.

2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht

sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.

3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.

4. Rechnungen sind vor Übergabe der Produkte (kopierfähige Foto-Dateien) ohne Abzug zu zahlen. Der Einsatz für den Auftrag sowie das Arbeitsaufkommen ist ebenfalls ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung genannten Frist, jedoch immer innerhalb von maximal 14 Tagen nach Shooting/ Auftrag/ Arbeitsaufkommen, zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.

 

5. Haftung

1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Bei Veranstaltungen, Gruppenbildern oder allgemeinen Aufträgen von Auftraggebern die mehrere Personen ablichten lassen, sind diese Auftraggeber in der Pflicht, die

Einwilligung aller abzulichtenden Personen vor Aufnahme und Aushändigen der Fotos

einzuholen, zu dokumentieren und aufzubewahren. Stellvertretend für mich als Fotograf. Das gleiche gilt bei Einwilligungen zur Veröffentlichung. Der Auftraggeber bestätigt somit, das diese Einwilligungserklärungen vorhanden sind. Das gleiche gilt für Kinder, hier erteilen die Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten mit Ihrem Einverständnis in den Auftrag – das Einverständnis in das Ablichten Ihrer Kinder. Bei Auftraggebern für Kinder (z.B. Elternbeirat stellvertretend für einen Kindergarten) ist der Auftraggeber verpflichtet, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten, stellvertretend für alle Kinder einzuholen, zu dokumentieren und aufzubewahren.

2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

 

6. Datenschutz

1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur

Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden. Link zu Datenschutz/ Speicherung/ Löschung/ Rechtliches:

https:// www.markus1.de/j/privacy.

 

7. Schlussbestimmungen

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https:// www.fotoexperten24.de/. Sie wurden auf Basis dieses Musters rechtlich individuell angepasst.

27.01.2021

 

 

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Als Fotograf und gelernter Grafik-Designer ist die Erstellung einer Fotomontage (Katalog, Geburtstag, Gruppenbilder-Rettung & Retusche) für Kunden natürlich jederzeit machbar. Hier zu sehen: Himmlischer Sommer-Spaziergang mit Schwan
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